Abstimmung vom 3. März 2024

Abstimmung vom 3. März 2024

Die EVP Ostermundigen erlässt folgende Abstimmungsempfehlungen:

 

Eidgenössische Abstimmungen

Initiative für eine 13. AHV-Rente                    Stimmfreigabe

Die AHV soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Wer seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Die Initiative bestimmt, dass diese wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die Frage der Finanzierung lässt sie offen.

In der Regel lehnt die EVP Vorstösse im Giesskannenprinzip ab und würde auch hier eine bedarfsgerechtere Lösung bevorzugen, z. B. durch Verbesserungen bei der EL, der AHV- Minimalrente oder durch eine Pflegeversicherung. Die Skepsis darüber, ob, wann und wie diese zum Tragen kämen, ist bei manchen EVP-Delegierten jedoch gross. 

Die Diskussionen haben etwas deutlich aufgezeigt: Die Hürden bei der EL sind zu hoch. Viele empfinden eine Beanspruchung von EL als beschämend. Sie sehen sich als «Armengenössige», die um Almosen «betteln». Der enorme administrative Aufwand zementiert leider diese Ansicht. Hier sind Aufklärung und Unterstützung dringend nötig. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Rechtsanspruch. «Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.» (https://www.ahv-iv.ch/p/5.02.d)

Das Ziel, den älteren Menschen einen wirtschaftlich gesicherten Lebensabend in Würde zu ermöglichen, ist auch in der EVP unbestritten.

 

Renteninitiative                     NEIN

Für die EVP ist klar, dass es weitere Schritte braucht, um die Finanzierung der Altersvorsorge dauerhaft zu stabilisieren. Der Bundesrat ist bereits beauftragt, eine Vorlage mit nachhaltigen Reformschritten vorzulegen. Eine erneute Erhöhung des Rentenalters so kurz nach der äusserst  knappen Annahme der Reform AHV 21 käme einem Wortbruch gegenüber den Frauen gleich.

Jetzt gilt es, erst einmal Erfahrungen mit der Reform AHV 21 zu sammeln und die Vorschläge des Bundesrates zur längerfristigen Stabilisierung der AHV abzuwarten.

Das Rentenalter ist bis jetzt nicht auf Verfassungs-, sondern auf Gesetzesebene geregelt. Das ist flexibler und sollte so beibehalten bleiben.

 

Kantonale Abstimmung

Einführung dringliche Gesetzgebung           JA    

Die EVP unterstützt die Vorlage zur Einführung der dringlichen Gesetzgebung.

Sie erhofft sich damit eine Verbesserung der Krisentauglichkeit des Kantons.

Dank des Erfordernisses einer qualifizierten Mehrheit im Parlament und einer obligatorischen Volksabstimmung spätestens sechs Monate nach Erlass eines dringlichen Gesetzes ist sichergestellt, dass die Volksrechte nicht ausgehebelt werden.

 

Argumentation siehe auch unter www.evppev.ch und www.evp-be.ch!

Der Vorstand