Abstimmung vom 9. Februar 2020

Abstimmung vom 9. Februar 2020

Die EVP Ostermundigen erlässt folgende Abstimmungsempfehlungen:

 

Bund

 

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»              NEIN

Die Initiative trägt den regionalen Unterschieden nicht genügend Rechnung. Mit dem Gegenvorschlag, der durch eine Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft gesetzt wird, können Steuergelder dort verwendet werden, wo es Sinn macht. Der bereits bestehende Fonds zur Wohnbauförderung soll um 250 Mio. Franken aufgestockt werden. Damit wird eine zusätzliche, teure Administration, wie sie die Initiative erfordern würde, verhindert, das Geld kommt dem bewährten genossenschaftlichen Wohnungsbau zugute.   

 

Verbot der Diskriminierung aufgrund der

sexuellen Orientierung                                                   Stimmfreigabe

Leider besteht kein Zweifel daran, dass immer noch Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in der Öffentlichkeit herabgewürdigt werden. Das soll und darf nicht toleriert werden. Jede/r Einzelne von uns steht in der Verantwortung.                                                                                                                                            

Gegner/innen der Erweiterung der Strafnorm sind der Meinung, das bestehende Gesetz biete bereits heute für alle genügend Schutz gegen jegliche Art von Diskriminierung. Sie befürchten Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die freie Meinungsäusserung.

Befürworter/innen sind der Ansicht, dass die bisherige Strafnorm Gruppen nicht genügend schützt. Sie sind überzeugt, dass auch das erweiterte Gesetz restriktiv angewandt würde und das respektvolle kontroverse Diskutieren in der Öffentlichkeit zuliesse.

 

Kanton

 

Kantonswechsel der Gemeinde Clavaleyres                JA

Die Gemeinde Clavaleyres, eine Berner Exklave mit knapp 50 Einwohnerinnen und Einwohnern, bemüht sich seit längerer Zeit um eine Fusion, da das Funktionieren der Verwaltung langfristig nicht sichergestellt ist. Nachdem im Kanton Bern keine Fusion möglich wurde, ergab sich die pragmatische Lösung mit der Gemeinde Murten im Kanton Freiburg.

    

  

Transitplatz Wileroltigen                  JA

Im Jahr 2003 bestätigte das Bundesgericht, dass für Fahrende entsprechende Lebensräume zur Verfügung gestellt werden sollen.

Nach wie vor gibt es aber im Kanton Bern keinen definitiven Transitplatz für ausländische Fahrende, was bewirkt, dass diese illegal auf öffentlichem und privatem Grund Halt machen. Wegweisungen können aber nur dann vorgenommen werden, wenn es einen alternativen Standort gibt. Nötige Interventionen der Polizei werden durch einen offiziellen Transitplatz deutlich erleichtert und ein geordneter Betrieb eher gewährleistet.

Der Transitplatz Wileroltigen ist nur über die Autobahn erschlossen und liegt rund einen Kilometer vom Dorf entfernt.

 

Siehe auch Argumentation auf www.evp-be.ch und www.evppev.ch!

 

Der Vorstand