Bund
Allgemeines zu den Gesundheitskosten
Es ist heute wohl allen klar, dass die Kosten für manche Prämienzahler/innen eine zu grosse Belastung darstellen und deshalb dringend Abhilfe nötig ist. Es müssen endlich einmal alle Akteure zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden, alles andere ist “Pflästerlipolitik”.
Bei beiden Initiativen tritt bei Ablehnung automatisch der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, wenn kein Referendum ergriffen wird.
Prämien-Entlastungs-Initiative NEIN
Die Initiative verlangt, dass die Krankenkassenprämien 10 % des verfügbaren Einkommens eines/einer Versicherten nicht übersteigen dürfen.
Die ungebremste Zunahme der Gesundheitskosten wird damit nicht behoben. Da Bund und Kantone für die steigenden Kosten der Prämienverbilligungen aufkommen sollen und auf Mehreinnahmen angewiesen sind, ist das Risiko gross, dass diese durch höhere Lohnkosten und/oder Mehrwertsteuern generiert werden müssen. Während tiefe Einkommen von der Initiative profitieren, geht der Mittelstand leer aus und wird sogar noch zusätzlich belastet.
Kostenbremse-Initiative JA
Die Initiative verlangt, dass sich Bund und Kantone, zusammen mit Krankenkassen, Pharmabranche, Spitälern und Ärzteschaft, auf verbindliche, Kosten dämmende Massnahmen einigen, falls die Gesundheitskosten jährlich um mehr als 20 % stärker steigen als die Löhne. Diese Kostenbremse muss im nachfolgenden Jahr umgesetzt werden.
Die Verantwortung liegt hier bei den Gesundheitsakteuren. Kostentreiber und Fehlanreize müssen strukturell bekämpft werden. Das Einsparpotential ohne Qualitätseinbussen ist enorm (Bsp. Medikamentenpreise).
Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» NEIN
Die Impfkampagnen und die damit einhergehenden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit während der Pandemie lösten diese Initiative aus.
Für die EVP ist es wichtig, dass die erfolgten Massnahmen auf ihre Berechtigung hin geprüft werden und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die künftige Pandemiebekämpfung einfliessen. Da die Initiative jedoch generell bei jedem staatlichen Eingriff die Zustimmung der betroffenen Person verlangt, ist Rechtsunsicherheit vorprogrammiert.
Das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist bereits in der Bundesverfassung verankert. Es darf auch jetzt schon nur unter klaren Voraussetzungen eingeschränkt werden, etwa bei Massnahmen im Polizei- und Sicherheitsbereich (Verhaftungen, Blutentnahme bei Fahren unter Alkoholeinfluss, Abtasten auf Flughäfen und in Stadien etc.). Dort, wo die Sicherheit und die Freiheit der Bevölkerung gefährdet sind, muss auf das Einverständnis einer/eines Einzelnen verzichtet werden können.
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien JA
Der Verzicht auf fossile Energie steigert unwillkürlich die Nachfrage nach Strom (Elektroautos, Wärmepumpen etc.). Wind- und Sonnenenergie werden den zusätzlichen Bedarf allein nicht decken können. In der Schweiz haben wir den Vorteil, dass wir mit Wasserkraft beträchtliche Mengen an Energie speichern können. Allerdings kollidieren hier zuweilen die Interessen von Naturschutz und nötiger Energieversorgung. Das Gesetz berücksichtigt diese Anliegen in einem sorgfältig austarierten Kompromiss u. a. mit WWF, Pro Natura und dem Schweizerischen Fischereiverband. Der Ausbau der Speicherkapazität erfolgt gezielt dort, wo dies für Natur und Landschaft verträglich ist.
Wichtig! Die Initiative fordert auch eine Energieeffizienz-Steigerung und setzt auf Investitions- und Sparanreize.
Der Ausstieg aus der Atomkraft darf nicht gefährdet werden, denn nach wie vor ist die Entsorgung von radioaktivem Abfall nicht gelöst. Wir dürfen diese Last nicht den Nachkommen aufbürden.
Argumentation siehe auch unter www.evppev.ch!
Der Vorstand