Kompetenzen Justizbehörden Ja
Die Stellung und die Kompetenzen der Justiz sind aktuell - im Gegensatz zu den beiden andern Staatsgewalten (Regierungsrat und Grosser Rat) - nicht in der Verfassung aufgeführt. Der Justiz wird somit nicht die gleiche Aufmerksamkeit zuteil, obwohl ihr eine tragende Rolle in unserem Rechtsstaat zukommt. Diese Ungleichbehandlung soll nun beseitigt werden, indem die 2011 mit der Justizreform auf Gesetzesstufe eingeführte Selbstverwaltung der Justiz auch auf Verfassungsebene verankert wird.
Zulassung zu den Wahlen Ja
Dem Personal der kantonalen Verwaltung soll in begründeten Fällen der Einsitz in den Grossen Rat erlaubt werden. Derzeit ist dies gemäss Verfassung verboten. Neu sollen dem Kantonsparlament zum Beispiel Sachbearbeitende oder Mitarbeitende der Polizei angehören dürfen. Die Verfassungsänderung schafft die Voraussetzung für solche Ausnahmefälle. Zur konkreten Umsetzung müsste der Grosse Rat erst noch eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Verkehrssanierung Aarwangen Nein
In Sachen Verkehrssicherheit und Lebensqualität der lokalen Bevölkerung besteht sicher dringend Handlungsbedarf. Dies ist unbestritten. Mit der Umfahrungsstrasse geht jedoch wertvolles Kulturland unwiderruflich verloren. Die Problematik des Schwerverkehrs wird mit der Umfahrung in andere Dörfer verlagert. Der Sicherheitsproblematik in Aarwangen sollte mit andern Massnahmen begegnet werden, welche zeitgemäss sind, unter anderem mit Temporeduktionen. Denn mehr Strassen führen erfahrungsgemäss zu mehr Verkehr. Dies und die benötigte graue Energie für die Bauwerke stehen im Widerspruch zu den Klimazielen des Kantons.
Verkehrssanierung Burgdorf-Oberburg-Hasle Stimmfreigabe
Auch dieses Projekt ist in der Gesamtheit umstritten. Auf der einen Seite ist die Verkehrssanierung ausgewogen und breit abgestützt. Sie erhöht Sicherheit und Lebensqualität für die lokale Bevölkerung und unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Auch der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr sollen mehr Platz erhalten.
Hingegen ist der Tunnel unter Oberburg überdimensioniert und unnötig. Er sollte aus dem Projekt herausgelöst werden, zumal er überdies in den Grundwasserstrom gebaut wird, der in die Trinkwasserfassung von Burgdorf führt. Der Nutzen für den Verkehr wird dem Risiko fürs Trinkwasser übergeordnet.
Zukünftige Verkehrslösungen sollten den Privatverkehr reduzieren. Das erreicht man mit dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs.
EVP Ostermundigen
Der Vorstand
Siehe weitere Argumente unter www.evp-be.ch