Bund
Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen (Efas) JA
Das Ziel der Reform ist eine Vereinheitlichung der Finanzierung in allen Bereichen der Grundversicherung. Neu sollen sich die Kantone auch bei ambulanten Eingriffen an den Kosten beteiligen. Krankenkassenprämien werden dadurch weniger belastet, Fehlanreize beseitigt, unnötige stationäre Spitalaufenthalte reduziert. Die verschiedenen Akteure müssen die Versorgung der Patienten und Patientinnen besser koordinieren.
Insgesamt ist dies endlich ein notwendiger erster Schritt zu einer besseren Finanzpolitik im Gesundheitssektor. Nötige, sinnvolle Tarifreformen etc. müssen aber unbedingt folgen.
Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen Nein
Dieser Lösungsansatz zur Stauvermeidung ist veraltet. Es müssen unbedingt Wege gefunden werden, das Verkehrsaufkommen auf Strassen generell zu reduzieren, denn mittelfristig erzeugt der Ausbau mehr Verkehr, es entstehen neue Stauzonen, mehr Lärm und Luftverschmutzung. Bereits vor Inbetriebnahme der neuen Spuren werden durch die Herstellung des benötigten Materials (z. B. Beton und Stahl) beträchtliche CO2-Emissionen verursacht, ebenso durch die Baustellen, die während Jahren zusätzliche Verkehrsbehinderungen zur Folge haben werden.
Kantons- und Gemeindestrassen bleiben überlastet, denn sie sind Zubringer zur Autobahn und dienen der Feinverteilung. Zudem vernichten zusätzliche Autobahnspuren im Gegensatz zu Biodiversitätsflächen Kulturland unwiederbringlich.
Das Vorhaben schadet dem Klima sowie der Gesundheit der Bevölkerung enorm und verursacht in diesen Bereichen grosse Kosten. Nicht zu vergessen sind die Kosten, die der Unterhalt der Ausbauten generieren wird.
Mietrecht: Untermiete Nein
Eigentliches Problem ist das Airbnb-Angebot, da es zur Wohnungsnot beiträgt. In diesem Bereich muss gezielt nach Lösungen gesucht werden.
In den anderen Fällen von Untervermietung sind neue Einschränkungen unnötig, verursachen lediglich mehr Bürokratie und verstärken den Angebotsmangel an günstigem Wohnraum.
Die mögliche Beschränkung der Dauer der Untervermietung auf zwei Jahre ist z. B. problematisch bei längerer Abwesenheit der Mietenden (z. B. durch Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen), bei WGs und Zimmervermietungen in zu gross gewordenen Wohnungen.
Mietrecht: Eigenbedarfskündigung Stimmfreigabe
Wir beziehen uns auf den Beschluss der Delegierten der EVP Schweiz. Ja und Nein unterschieden sich durch lediglich 1 Stimme.
Mit der Gesetzesänderung soll «dringender Eigenbedarf» genauer definiert werden. Neu muss der Nachweis «eines bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarfs» erbracht und damit eine zu enge Auslegung korrigiert werden. Wer eine Immobilie für sich, Verwandte oder Verschwägerte kauft, soll dieses Eigentum in angemessener Frist auch nutzen können. Die betroffene Mieterschaft kann weiterhin gegen eine Eigenbedarfskündigung klagen.
Gegner der Vorlage argumentieren, dass Mietende weniger gut geschützt wären. Kündigung wegen Eigenbedarfs sei heute schon möglich und der Bedarf werde manchmal nur als Vorwand gebraucht, um MieterInnen loszuwerden und danach den Mietzins zu erhöhen.
Letztlich gibt es Missbrauch und Härtefälle auf beiden Seiten, sowohl bei den EigentümerInnen, wie bei der Mieterschaft. Wir denken, dass es hier vor allem um die Auslegung und den Vollzug der Vorschriften geht. Die einzelnen Fälle unterscheiden sich und müssen differenziert beurteilt werden.
Gemeinde
Neubau Sporthalle Forelstrasse: Genehmigung Ausführungskredit JA
Aufgrund der stark ansteigenden Anzahl Schülerinnen und Schüler reicht die in der Gemeinde Ostermundigen vorhandene Turnhallenkapazität nicht aus, um den obligatorischen Schulsportunterricht abzudecken. Deshalb soll auf der gemeindeeigenen Parzelle neben dem Werkhofareal und der Kletterhalle eine neue Dreifachsporthalle realisiert werden.
Wichtig: Sie steht abends und am Wochenende auch den Vereinen zur Verfügung.
Der Bau besteht aus einem Untergeschoss mit Einstellhalle und Technikräumen, dem Erdgeschoss mit den drei Sporthallen, den Geräteräumen und dem Eingangsbereich mit Buvette, dem Obergeschoss mit Garderoben, Sanitärräumen, dem Zuschauerbereich und einem Mehrzweckraum und erfüllt hohe ökologische Ansprüche. Die grosse Solarstromanlage auf dem Flachdach versorgt z. B. auch den benachbarten Werkhof mit Strom.
Stimmen die Stimmberechtigten dem Ausführungskredit zu und liegt die Baubewilligung rechtzeitig vor, kann die Halle im Sommer 2026 in Betrieb genommen werden.
Weitere Informationen und Argumente unter:
www.evppev.ch und Schulraum Ostermundigen (schulraum-ostermundigen.ch)
Der Vorstand