Falschinformationen zur Fusion?

Falschinformationen zur Fusion?

Das Komitee «Ja zur Fusion Ostermundigen-Bern» schreibt in der letzten Bantiger Post Nr. 16, dass in dieser Zeitung immer wieder Aussagen zu lesen seien, die als irreführend bzw. falsch erachtet werden. Hier sind von der EVP erschienene Artikel angesprochen. Als Beispiele werden Aussagen zur Stadtteilkommission bzw. zur Gemeindeordnung angeführt. Dazu nimmt die EVP wie folgt Stellung:

Das Pro Komitee behauptet, die Stadtteilkommission Ostermundigen werde eine definitive Institution. Art. 16 des Fusionsreglements (FusR) sagt etwas anderes. Dort heisst es: «Der Stadtrat der fusionierten Gemeinde entscheidet innert vier Jahren nach dem Zusammenschluss, ob ein Reglement über die Mitwirkung der Stadtteile erlassen werden soll und unterbreitet den Stimmberechtigten gegebenenfalls eine entsprechende Vorlage.» Dies bedeutet, dass die Stadtteilkommission für Ostermundigen als definitive Institution noch keinesfalls feststeht. Dies wäre nur der Fall, wenn sich der Stadtrat bzw. die Stimmberechtigten der fusionierten Gemeinde gegen ein solches Reglement entscheiden würden, was nicht zu erwarten ist. Denn die bestehenden Quartier- und Stadtteilvereine der Stadt Bern würden sich zu Recht dagegen wehren, wenn Ostermundigen diesbezüglich einen bemerkenswerten Vorteil hätte (finanzielle Unterstützung durch die Stadt, grösseres Mitspracherecht in der Politik). Deshalb löst dieses Fusions-Thema in der Stadt Bern bereits jetzt schon rege Diskussionen aus. Auch würde die ausgehandelte Stadtteilkommission Ostermundigen nur bestehen bleiben, wenn die neue Stadt Bern dannzumal die Stadtteilmitwirkung für alle Stadtteile genau nach dem Vorbild Ostermundigens regeln würde, was noch lange nicht festgeschrieben ist. Unsere Darstellung, dass die ausgehandelten Vorteile für Ostermundigen nur für eine Übergangszeit gelten respektive gesichert sind, ist deshalb weder irreführend noch falsch. Dies belegen auch die Ausführungen im Erläuterungsbericht KOBe zur Stadtteilkommission resp. zum ganzen Teilprojekt Strukturen auf den Seiten 9 bis 16.

Im angesprochenen Bantiger Post-Artikel fragt das Komitee, «weshalb Ostermundigen mit der Gemeindeordnung der Stadt schlechter fahren sollte». Die EVP hat dies nie behauptet. Sie hat nur erklärt, dass für die «neue» Stadt Bern die bisherige Gemeindeordnung der «alten» Stadt Bern gelten wird, über welche die Stimmberechtigten ebenfalls abstimmen müssen. Damit hat sich die EVP aber nur gefragt, ob es sich aufgrund dieser Tatsache nicht doch eher um eine Eingemeindung handelt und nicht um eine Kooperations-Fusion, bei der üblicherweise – neben einem neuen Gemeindenamen – eine neue Gemeindeordnung erlassen wird, welche auf beide Gemeinden Rücksicht nimmt.

Wir bitten das Pro-Komitee «Ja zur Fusion» sowie die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken bestens.

Für die EVP Ostermundigen:

Rahel Wagner-Schaub, ehem. GGR-Mitglied