Vernehmlassung zur Fusion Ostermundigen Bern: Was geschieht mit O’mundo?

Vernehmlassung zur Fusion Ostermundigen Bern: Was geschieht mit O’mundo?

Bis zum 16. Dezember 2022 läuft noch das Mitwirkungsverfahren zur Fusion Ostermundigen Bern. Die EVP Ostermundigen hat anlässlich einer ausserordentlichen Parteiversammlung am 29. Oktober 2022 die Fusionsdokumente eingehend besprochen.

Daraus ist eine ausführliche Vernehmlassung entstanden. Die beiden PDF-Dateien finden Sie unten oder unter der Rubrik "Politik/Vernehmlassungen".

Es gibt noch einige Fehler, Widersprüche und Unklarheiten, vor allem im Fusionsreglement. Was uns aber ganz besonders betroffen gemacht hat, ist eine Bestimmung im Fusionsreglement zu unserer Ortsplanung O’mundo. Weshalb?

Im Tellsaal haben insgesamt vier Informationsabende der Gemeinde Ostermundigen zu den Fusionsunterlagen stattgefunden. Das Fazit, welches als ZuhörerIn dabei gezogen werden musste: Es bleibt alles beim Alten, für Ostermundigen ändert sich fast nichts. So wurde auch betont, dass die Ortsplanung O’mundo zu Ende geführt werden kann und sie nach der Fusion vom Gemeinderat der Stadt Bern direkt dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird, sie also nicht mehr ins städtische Parlament kommt. Im Erläuterungsbericht wie auch auf der Webseite von «Kooperation Ostermundigen Bern» ist dies ebenfalls so festgehalten. Nun aber findet sich im Fusionsreglement ein ganz kleiner Zusatz, nämlich ein Vorbehalt zu diesem Vorgehen. Dort heisst es in Art. 30 Abs. 6 wörtlich:

«Der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde beantragt den Stimmberechtigten die Genehmigung der Vorlage, soweit diese der RES* entspricht und mit dem Stadtentwicklungskonzept Bern (STEK) kompatibel ist. Es findet keine Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat der fusionierten Gemeinde statt.»

(* Anm.: RES ist die «Räumliche Entwicklungsstrategie» von Ostermundigen und bildet die Grundlage für die neue Ortsplanung O’mundo.)

Was dies für unsere Ortsplanung bedeuten könnte, in die bereits Hunderttausende von Franken investiert wurden, liegt auf der Hand. Weshalb wurde an den Informationsveranstaltungen wie auch im Erläuterungsbericht in keiner Weise auf diesen Vorbehalt eingegangen? Im Bericht steht nur, dass O’mundo der RES wie auch dem STEK entspreche. Weshalb dann noch dieser Vorbehalt? Hätte die Gemeinde Ostermundigen ihre Ortsplanung noch vor der Fusion abschliessen können, dann hätte sie auch nicht dem STEK der Stadt Bern entsprechen müssen. Die EVP Ostermundigen hat in der Vernehmlassung gefordert, dass der Vorbehalt bezüglich dem STEK im Fusionsreglement entfernt werden muss.

Unsere Partei kann sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht für eine Fusion begeistern. Sie wird in der Bantiger Post in den kommenden Wochen auf verschiedene Gründe näher eingehen. Die EVP hofft, mit ihrer Vernehmlassung etwas zur Meinungsbildung in der Bevölkerung beitragen zu können.

Der Vorstand

 

PDF Vernehmlassungsantwort zu den Fragen 1 und 2 des Fragebogens

PDF Vernehmlassungsantwort zur Frage 3 des Fragebogens