Abstimmung vom 03.03.2013

Bundesbeschluss über die Familienpolitik                             JA

Die Kantone sollen für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Im Kanton Bern spricht man von Plätzen für 20% aller Kinder. Das ist verhältnismässig.

Besonders für Kinder Alleinerziehender und für Kinder von Paaren, die auf zwei Einkommen angewiesen sind, braucht es familienexterne Betreuungsmöglichkeiten. Es ist wichtig, auch für diese Kinder gute Bedingungen zu schaffen.

Eltern erhalten durch den Verfassungsartikel eine bessere Chance, jedoch keine Garantie auf einen Betreuungsplatz, und die Eltern entscheiden selber, ob sie ihre Kinder ausser Haus betreuen lassen oder nicht.

Volksinitiative „gegen die Abzockerei“                                    JA

Wird die Initiative abgelehnt, tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Leider sind mit Letzterem Abgangsentschädigungen weiterhin möglich, Prämien an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für Firmenkäufe oder -verkäufe ebenso. Auch fehlen beim Gegenvorschlag Strafbestimmungen.

Nur mit der Initiative ist gewährleistet, dass die Aktionäre jedes Jahr über die Löhne der Geschäftsleitung abstimmen können, die Geschäftsleitung nicht an eine andere Firma ausgelagert werden kann und nicht mehr länger ein Grossteil der Saläre in Form von Beraterhonoraren ausbezahlt wird.

Mehr Wirkung hatte sich die EVP von einer Bonussteuer erhofft. Der Bundesrat unterstützte diese, doch der Nationalrat lehnte sie leider ab.

Änderung des Raumplanungsgesetzes                                     JA

Jede Sekunde wird in der Schweiz ein Quadratmeter Land überbaut. Das neue Gesetz hält fest, dass die Bauzonen höchstens den Bedarf der nächsten 15 Jahre decken dürfen. Überdimensionierte Bauzonen müssen rückgezont werden. Die Mehrwertabgabe hilft mit, diese Rückzonungen zu finanzieren, d. h. die Grundstückbesitzer, deren Land an Wert verliert, zu entschädigen.

Künftig sollen Bauzonen dort entstehen, wo der Bedarf nachgewiesen und die notwendige Erschliessung, z. B. durch den öffentlichen Verkehr vorhanden ist. Das Raumplanungsgesetz stellt die Nutzung vorhandener Reserven vor den Verschleiss von wertvollem Kulturland. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz wird die Zersiedelung zumindest gebremst.

„Bern erneuerbar“

Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag haben die Unabhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen zum Ziel. Die zwei Vorlagen unterscheiden sich nur gering. Es ist deshalb wichtig, in einem ersten Schritt beiden zuzustimmen.

1. Verfassungsinitiative                                          JA

Die Initiative will, dass im Kanton Bern der gesamte Strombedarf ab 2025 zu mindestens 75% und ab 2035 grundsätzlich zu 100% mit erneuerbarer Energie gedeckt wird. Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser soll ab 2050 vollständig aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Auch hier sind Etappenziele vorgesehen.

2. Gegenvorschlag des Grossen Rates                 JA

Der Strombedarf insgesamt sowie der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser von Gebäuden sind laut Gegenvorschlag grundsätzlich durch erneuerbare Energien zu decken. Dieses Ziel soll innert 30 Jahren ab Inkrafttreten erreicht werden.

Die Abwesenheit von Etappenzielen lässt Bedenken aufkommen, dass die Aufgaben zu zögerlich angegangen werden, so dass eine Situation eintreten könnte, die schliesslich eine Einhaltung der vorgegebenen Frist unmöglich macht. Zwischenziele sind als Kontrollmöglichkeit nötig. Deshalb:

Stichfrage                                                 Verfassungsinitiative