Abstimmung vom 22.09.2013

Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“        NEIN

Die Initiative will die allgemeine Wehrpflicht abschaffen und einen freiwilligenund Zivildienst einführen. Sie zielt faktisch auf die Abschaffung der Armee. Ohne genügend Freiwillige bleibt nur die Berufsarmee, diese wäre jedoch zu teuer.

Kein Land hat eine freiwillige Milizarmee. Man kann sich deshalb nicht auf Erfahrungswerte stützen. Es ist fraglich, ob sich genügend qualifizierte Freiwillige zum Militärdienst melden würden. Wären es wirklich die Leute, die das Militär für seine Aufgaben braucht, oder vornehmlich solche mit radikalen politischen Einstellungen und „Rambos“?

Die Armee muss zugegebenermassen verbessert werden. (Wir haben noch nicht die beste Armee der Welt!). Es schadet nicht, wenn - wie in der heutigen Milizarmee mit der allgemeinen Wehrpflicht - auch Leute eingesetzt werden, die der Armee gegenüber kritisch eingestellt sind und Automatismen, Strategien etc. hinterfragen. Leerläufe, sinnlose Übungen und Warterei müssen vermieden werden. Die Abschaffung der Wehrpflicht löst die Probleme nicht. Der Armee ginge wertvolles Können und Wissen aus den verschiedensten Berufs- und Gesellschaftsschichten verloren. 

Die Wehrpflicht ist sicherheitspolitisch unverzichtbar, militärisch notwendig und gesellschaftlich wünschenswert.

 

Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)                                                                    JA

Die EVP sagt deutlich ja zum revidierten Epidemiengesetz, das auch im Parlament unbestritten war. Zum raschen Handeln bei schweren übertragbaren Krankheiten sind eine nationale Strategie und eine gesetzliche Grundlage nötig.

Ablehnung gibt es vor allem wegen des Impfobligatoriums. Der Bund kann es für gefährdete oder exponierte Personen anordnen. Dies bedeutet gegenüber dem geltenden Gesetz, das ein generelles Impfobligatorium vorsieht, eine Einschränkung! Impfgegner müssten also die neue Regelung vorziehen.

Ferner wird das Obligatorium nicht mit Zwang durchgesetzt. Will sich z. B. eine Gesundheitsfachperson nicht impfen lassen, wird nach einer Lösung gesucht, beispielsweise nach einem temporären anderen Einsatz. Durch die Impfung des Pflegepersonals in Spitälern und bei der Spitex werden im Übrigen Patienten und Patientinnen besser vor einer gefährlichen Ansteckung geschützt. 

Gegner behaupten, der Bund nehme das Gesetz als Freipass, um die Sexualkunde in den Volksschulen voranzutreiben. Dieser Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage, denn die Schulhoheit ist und bleibt bei den Kantonen.

Es ist Aufgabe des Staates, die notwendigen Vorkehrungen für Krisensituationen zu treffen. Das Epidemiengesetz bildet dazu die gesetzliche Grundlage.

 

 

Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG; Öffnungszeiten der Tankstellenshops)                                                                            NEIN

Auf den ersten Blick handelt es sich um eine kleine Änderung. Mit der Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops dürfte jedoch zum ersten Mal ein Detaillist seinen Laden während 24 Stunden täglich geöffnet haben. Die Mitbewerber im Detailhandel werden rasch gleich lange Spiesse fordern. Entsprechende Vorstösse wurden im Parlament bereits eingereicht.

Der Schutz der Arbeitnehmenden hat Vorrang. Der Sonntag als arbeitsfreier und Freundeskreis darf nicht dem Profitdenken geopfert werden. Die gesundheitsschädigende Nachtarbeit und der Sonntagseinsatz müssen die Ausnahme bleiben.

Mit einem deutlichen Nein geben wir ein wichtiges Signal an diejenigen Politiker/innen und Behörden, die weitere Liberalisierungen der Ladenöffnungszeiten fordern oder bewilligen wollen.