Abstimmung vom 09.02.2014

Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI)                                                      JA

FABI garantiert eine solide und faire Finanzierung des ÖV, ermöglicht neue Angebote und gewährleistet die Mobilität der Schweiz bei vergleichsweise tiefer Umweltbelastung. FABI umfasst Projekte in allen Regionen der Schweiz

Mit der Errichtung eines unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) sollen Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur gesichert werden. Alle, die vom ÖV profitieren, zahlen einen Beitrag.

Die Mehrzahl der Autofahrer bezahlt mit der Annahme von FABI nicht mehr an die Bahnfinanzierung als bisher. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer sind nach wie vor befristet bis zur Rückzahlung der FinöV-Schulden (FinöV = bisheriger Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte). Ein mit der Verfassungsänderung verknüpftes Gesetz sieht zwar bei der direkten Bundessteuer eine Begrenzung des Pendlerabzugs auf Fr. 3000.- vor, davon werden jedoch rund 80% der Steuerpflichtigen nicht betroffen sein.

Ein gut funktionierender öffentlicher Verkehr ist für die Schweizer Wirtschaft eminent wichtig. In der Schweiz pendeln 3,7 Mio. Menschen zur Arbeit. Das bedingt ein leistungsfähiges Verkehrsnetz. Personen- und Güterverkehr auf der Schiene entlasten die Strassen und schonen die Umwelt.

Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung"                                                                         JA

Die EVP setzt sich für einen umfassenden Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum Tod ein. Sie unterstützt die Initiative, weil diese die Schwelle für Abtreibungen wenigstens minimal erhöht, indem auch die finanziellen Konsequenzen bedacht werden müssen. Die Kostenpflicht der Krankenkassen stammt aus der Zeit, als Schwangerschaftsabbrüche nur aus medizinischen Gründen erlaubt waren. Mit der Einführung der Fristenregelung hätte man diese Frage neu beurteilen müssen. Es ist störend, dass alle Verhütungsmittel selbst bezahlt werden müssen, eine Abtreibung dagegen von den Kassen beglichen wird.

Es ist uns bewusst, dass eine Streichung des Beitrags in der Grundversicherung vor allem diejenigen trifft, die sich eine Abtreibung finanziell nicht leisten können. Immerhin werden z.B. Vergewaltigungsopfer eine Abtreibung weiterhin nicht selber bezahlen müssen. Ungewollt Schwangere brauchen in vieler Hinsicht Unterstützung, nicht willkommene Kinder ebenso. Es muss deshalb nach alternativen Lösungen gesucht werden. Frauen, die durch eine Schwangerschaft in Not geraten, sollen die Gewissheit haben, dass sie Hilfe erhalten. Auch muss sich der Fokus vermehrt auf Aufklärung und Verhütung richten. Abtreibungen sind keine Bagatellen, sie können für die Betroffenen schwerwiegende psychische und körperliche Folgen haben.

Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“                   NEIN

Die SVP-Initiative verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern (ausländischen Arbeitskräften, Grenzgängern, Asylsuchenden, Flüchtlingen) mittels jährlicher Höchstzahlen und Kontingente steuern kann.

Die Initiative gefährdet unseren flexiblen Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beziehungen zu Europa. Die bilateralen Abkommen mit der EU stehen auf dem Spiel.

Ohne Verfügbarkeit von Ausländern und Ausländerinnen droht ein dramatischer Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft, der Langzeitpflege und in den Spitälern.

Niemand verkennt die Herausforderungen in der Integration, auf dem Wohnungsmarkt, bei der Infrastruktur- und Raumplanung und im Bildungssektor. Hier müssen Massnahmen ergriffen werden.

Änderung des „Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen“                                                                     JA

Die Bestimmungen im „Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen“, dem alle Kantone angehören, sollen ergänzt werden. Hauptpunkt ist die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen. Je nach Einschätzung des Sicherheitsrisikos, kann die Bewilligung für ein Spiel an Auflagen geknüpft werden, z.B.  Zutrittskontrollen, Vorgaben über die An- und Abreise der Fans.

Eine solche Bewilligungspflicht ist aus Sicht der EVP nötig, um Regelverstösse zu unterbinden. Die EVP wehrt sich dagegen, dass die Allgemeinheit für einen Grossteil der hohen Sicherheitskosten bei „Risikospielen“ aufkommen muss.