Abstimmung vom 18.05.2015

Bund

Mindestlohn-Initiative                                                            NEIN

Ein Mindestlohn von monatlich Fr. 4‘000.- liegt weit über dem aller anderen Staaten. Er schadet der Wettbewerbsfähigkeit und gefährdet Arbeitsplätze im Tourismus, der Landwirtschaft und in der Exportindustrie. Unsere Produkte werden teurer, und wir riskieren, dass Arbeitsplätze unterhalb der Mindestlohngrenze wegrationalisiert werden.

Vor allem die wirtschaftlich schwächeren Regionen und Branchen bekommen die Nachteile des flächendeckend hohen Mindestlohnes zu spüren. Und auch das bewährte duale Bildungssystem unseres Landes kommt unter Druck.

Nur gerade 13% der von Armut betroffenen Menschen sind Lohnbezüger, den anderen 87% nützt der Mindestlohn nichts. Die Initiative ist das falsche Instrument, um Armut zu bekämpfen. Wir teilen die Meinung von Bundesrat und Parlament, dass den Personen mit niedrigem Einkommen besser gedient ist, wenn sie eine Stelle haben und durch steuer- und sozialpolitische Massnahmen entlastet und unterstützt werden. 

 

Pädophilen-Initiative                                                                 NEIN

Selbstverständlich will auch die EVP Kinder und abhängige Personen vor Wiederholungstätern schützen. Die Gesetzesänderung, die im Dezember 2013 vom Parlament angenommen wurde und anfangs 2015 in Kraft treten kann, ist jedoch die bessere Lösung.

Der starre Wortlaut der Initiative erlaubt keine Anpassung der Strafe an die Schwere des Verbrechens oder eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls. Sie verletzt damit das in der Verfassung verankerte Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Auch mit der Gesetzesänderung kann jede Tätigkeit mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen bis ans Lebensende verboten werden. Das Tätigkeitsverbot wird umfassender, als es die Initiative vorsieht. Es beschränkt sich nicht auf Sexualdelikte, sondern wird auf Straftaten psychischer und körperlicher Gewalt ausgedehnt. Zudem ist ein Kontakt- und Rayonverbot möglich. Dies ist ein wichtiger Vorteil der Gesetzesänderung, denn dort, wo die meisten sexuellen Übergriffe passieren, im privaten und familiären Bereich, bietet die Initiative keinen Schutz. 

 

Gegenvorschlag „Ja zur Hausarztmedizin"                              JA

Mit dem neuen Verfassungsartikel soll die Hausarztmedizin gezielt gefördert und die medizinische Grundversorgung gestärkt werden.

Die medizinische Grundversorgung für die gesamte Bevölkerung ist mittelfristig gefährdet, insbesondere, weil sich ein Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten abzeichnet, denn durch die demografische Entwicklung wird der Bedarf für hausärztliche Betreuung in Zukunft noch steigen.

Der neue Verfassungsartikel verpflichtet Bund und Kantone, die medizinische Grundversorgung auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und sicherzustellen, dass es genügend und gut ausgebildete Gesundheitsfachpersonen gibt. Der Bund kann einheitliche Anforderungen für

die Abschlüsse der Gesundheitsfachpersonen festlegen und gezielt auf deren Aus- und Weiterbildung Einfluss nehmen.

 

Gripen-Fonds-Gesetz                                                                        JA

Die Schweizer Luftwaffe hat den Auftrag, den Luftraum über der Schweiz dauernd zu überwachen und im Krisen- oder Konfliktfall zu schützen und nötigenfalls zu verteidigen. Kein Staatsoberhaupt kommt in die Schweiz, wenn der Luftraum nicht geschützt ist. Terroristische Attacken können auch aus der Luft erfolgen.

54 veraltete Flugzeuge (F-5 Tiger) sollen durch 22 moderne (Gripen) ersetzt werden. Wir massen uns nicht an, die Qualität des Gripen beurteilen zu können. Die Tatsache, dass der Staat Schweden selber 60 dieser Flugzeuge für sich bestellt, ist für uns ein positiver Hinweis.

Von den Delegierten der EVP CH sowie vom Kantonalvorstand wurde Stimmfreigabe beschlossen, weil sich Ja und Nein praktisch die Waage hielten. Die Gegner denken, dass es andere Möglichkeiten gibt, unseren Luftraum zu schützen. 

 

Kanton

Volksinitiative „Mühleberg vom Netz“                                    JA

Der Atomreaktor Mühleberg gehört zu den ältesten in Europa und stellt ein zunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Mit einer sofortigen Abschaltung des AKWs kann das Risiko gegenüber der von den BKW 2019 vorgesehenen Abschaltung um 5 Jahre gekürzt werden. In Deutschland wurde gezeigt, dass sich AKW rasch und sicher abschalten lassen.

Es ist heute billiger, Strom aus erneuerbaren Energien zu importieren als Atomstrom selber zu produzieren. Können wir es verantworten, 5 Jahre länger Atommüll zu produzieren?

Eigentlich liefern die Erfahrungen von Fukushima bereits genug Argumente für ein JA.

 

Kantonales Pensionskassengesetz

- Hauptantrag              JA
- Eventualantrag         JA
- Stichfrage:                 Hauptantrag

Die vorgeschlagenen Massnahmen schaffen die Basis, um die berufliche Vorsorge des Personals langfristig zu sichern und die Deckungslücken der beiden kantonalen Pensionskassen innerhalb von 20 Jahren zu schliessen.

Die EVP nimmt deshalb vorerst beide Vorschläge an. Bei der Stichfrage bevorzugt sie den Hauptantrag, da dieser das Personal weniger stark belastet. 

 

Senkung der Handänderungssteuer         NEIN

Die finanzielle Situation des Kantons bietet keinen Spielraum für weitere Steuersenkungen. Dies umso mehr, als mit den Haus- und Wohnungseigentümern eine Gruppe entlastet werden soll, die eher nicht zu den Bedürftigen zählt.