Abstimmung vom 14.06.2015

Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Einführung der Präimplantationsdiagnostik PID)                                                   NEIN

Worum geht es? Bundes- und Nationalrat wollen die Präimplantationsdiagnostik (PID) zulassen. PID ist die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung im Reagenzglas entstandenen Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter. Dabei werden jedem Embryo 1 - 2 Zellen entnommen und im Labor nach gewissen Eigenschaften untersucht. So kann festgestellt werden, ob der Embryo eine Erbkrankheit oder eine Fehlbildung aufweist. Nur sogenannt „gesunde“ Embryonen werden der Mutter anschliessend eingepflanzt oder als Reserve eingefroren - die „fehlerhaften“ werden vernichtet.

Die PID ist bis heute in der Schweiz verboten. Damit man diese durchführen darf, muss die Verfassung geändert werden. Der Bundesrat wollte ursprünglich die PID nur für Eltern zulassen, in deren Familien Erbkrankheiten bekannt sind. Das Parlament hat den Zugang zur PID jedoch für alle Paare geöffnet. Damit gibt es keinen Embryonenschutz mehr. Es darf doch nicht sein, dass im Labor eine Selektion vorgenommen wird zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben. Der Mensch wird zur Ware degradiert, welche von der Gentechnologie missbraucht werden kann und zudem ein Millionengeschäft generiert. Dass nach Meinung der BefürworterInnen der PID Leid durch ein krankes Kind verhindert werden kann, ist ein fadenscheiniges Argument. Weitaus die meisten Menschen mit einer schweren Krankheit oder Einschränkung werden während ihres Lebens davon betroffen. Sind sie in unsere Gesellschaft eingebettet oder nur noch belastend und geduldet? Mit einem Ja zur PID wird unsere Gesellschaft langsam aber sicher gesellschaftsunfähig! Deshalb NEIN zur PID!

 

Stipendieninitiative                                                                        JA

Für Stipendien an Studierende soll neu anstelle der Kantone der Bund zuständig sein.

Heute hängt es vom Wohnkanton der Eltern ab, ob Studierende ausreichend Unterstützung erhalten. Die Anzahl Unterstützungen steigt zwar seit Jahren an, aber der Umfang der kantonalen Ausbildungsbeiträge ist nominal praktisch unverändert geblieben. Dies weist auf eine bestehende Ungerechtigkeit hin, indem minderbemittelte Personen weniger Chancen auf ein Studium haben, als solche aus gut situiertem Elternhaus.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundes löst das Problem nicht. Er gäbe den Kantonen nur einige Grundregeln vor, welche Personen überhaupt Stipendien beziehen könnten. Die unfairen Unterschiede zwischen den Kantonen blieben dabei aber bestehen.

 

«Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»                                                             JA

Ziel der Erbschaftssteuerreform ist es, die AHV durch eine einheitliche Bundeserbschaftssteuer zu stärken und Vermögen innerhalb der Gesellschaft gerechter zu verteilen. Die Schweiz hat die höchste Vermögenskonzentration aller OECD-Länder. Die reichsten 2% der Steuerzahlenden besitzen gleich viel Vermögen wie die anderen 98%.

Leider sind sehr viele Falschinformationen zu dieser Abstimmung im Umlauf. Wer die vorgesehene Änderung der Bundesverfassung im Abstimmungsbüchlein des Bundes auf den Seiten 28 - 30 liest, stellt schnell fest, was richtig ist. Es sind gewichtige Schutzklauseln für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe eingebaut. Der Weiterbestand der Betriebe und der Erhalt der Arbeitsplätze sollen nicht gefährdet werden.

Generell sind 2 Millionen Franken auf der Summe eines Nachlasses steuerbefreit. Somit wäre die grosse Mehrheit der Bevölkerung nicht von der Steuer betroffen.

2/3 der Einnahmen würden an die AHV gehen, 1/3 soll den Kantonen zu Gute kommen. Die AHV würde zusätzliche 2 Milliarden Franken pro Jahr erhalten und könnte dadurch teilsaniert werden. Die Vorlage ist deshalb auch ein Solidaritätsakt der reichen gegenüber der weniger bemittelten Bevölkerung und zudem eine Massnahme dazu, dass auch unsere Nachkommen noch mit einer genügenden Altersrente rechnen können.

 

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)                                                                                                JA

Heute verfügt fast jeder Haushalt über ein Gerät, das Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann. Das neue Abgabesystem trägt dieser Entwicklung Rechnung. Schwarzsehen und -hören auf Kosten der Ehrlichen ist nicht mehr möglich. Von der Abgabe für Radio und Fernsehen sind Personen mit einer Ergänzungsleistung zur AHV oder IV nach wie vor befreit.

Die Aufteilung der Gelder an SRG und private Radio- und Fernsehprogramme wird zu Gunsten der privaten Anbieter angepasst: Private Radiostationen erhalten zukünftig 16 Mio. statt wie bisher 7 Mio. CHF; private Fernsehsender erhalten 28 Mio. statt den bisherigen 6 Mio. CHF.