Vorlagen des Bundes

NEIN zur Volksinitiative «Pro Service public»

Diese Volksinitiative ist aus dem berechtigten Unmut über die Preis- und Lohnpolitik und die mangelhaften Kundendienste von Post, SBB und Swisscom zustande gekommen. Sie wird jedoch an diesen Missständen nichts ändern, sondern neue hervorrufen. Das Gewinnverbot verhindert wichtige Investitionen und Innovationen und führt zu grösserem Leistungsabbau und/oder zu höheren Steuern. Durch das Verbot einer Querfinanzierung wäre die flächendeckende Grundversorgung gefährdet. Wir haben heute eine gute Versorgung auch der ländlichen Regionen, die es zu erhalten gilt.  

NEIN zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»

Angesichts der zunehmenden Jugendarbeitslosigkeit und der auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragten über Fünfzigjährigen, scheint dieses Anliegen ein Wundermittel für die Betroffenen. Bei näherer Betrachtung löst es die Probleme nicht. Arbeitgeber hätten erst recht wenig Hemmungen, ältere Mitarbeiter/innen zu entlassen. Die Motivation zu einer Erwerbstätigkeit und einer Berufsausbildung würde gerade bei Jugendlichen wesentlich geschwächt. Es entstünde ein noch grösserer Fachkräftemangel und ein erhöhter Bedarf an ausländischen Arbeitskräften. Es gilt vor allem, Lösungen zu finden für diejenigen, die tatsächlich unter den Entwicklungen im Arbeitsmarkt leiden. Für diese würde mehr Geld zur Verfügung stehen, wenn nicht auch die Privilegierten ein bedingungsloses Grundeinkommen erhielten.

NEIN zur Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»

Die Initiative will die gesamte Mineralölsteuer auf Treibstoffen dem Strassenverkehr zur Verfügung stellen. Heute wird diese Steuer zur einen Hälfte für den Strassenverkehr und zur andern Hälfte für weitere Aufgaben des Bundes eingesetzt. Es sind dies ca. 1,5 Mia. Franken, die vor allem bei der Bildung, in der Landwirtschaft, bei der Armee und beim öffentlichen Verkehr fehlen würden. Zudem braucht man Treibstoff nicht nur für Autos, Motorräder etc. im Strassenverkehr, sondern auch im Flug- und Schiffsverkehr. Es wäre deshalb ungerecht, die ganze Steuer dem Strassenverkehr zur Verfügung zu stellen.

NEIN zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)

Die geänderten Bestimmungen des FMedG gehen viel zu weit. Der Bundesrat wollte die Präimplantationsdiagnostik (PID) ursprünglich nur für Eltern mit schweren Erbkrankheiten zulassen. National- und Ständerat haben dann aber beschlossen, dass alle Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, von diesen Gentests (sog. Chromosomenscreening) am Embryo Gebrauch machen können. Dies, obwohl medizinisch gesehen dafür kein Grund besteht. Pro Behandlungszyklus dürfen bis zu 12 Embryonen im Glas «hergestellt» werden. Mangelhafte Embryonen werden vernichtet. Genetisch unauffällige (sog. gesunde) Embryonen können dann der Mutter eingepflanzt und die überzähligen bis zu 10 Jahre eingefroren werden. Danach müssen sie vernichtet, resp. können der Stammzellen-Forschung zugeführt werden. Ein solches Vorgehen ist ethisch nicht vertretbar. Führt die Entwicklung nach dem Gentech-Mais bald zum Gentech-Menschen?

JA zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG)

Mit der Änderung des Asylgesetzes wird die gewünschte Beschleunigung der Verfahren erreicht. Dies hat sich in einem Testbetrieb bestätigt. Kürzere Verfahren kosten wesentlich weniger. Ein rascher Asylentscheid fördert zudem die Annahme negativer Entscheide, denn eine lange Ungewissheit und ein später Ausweisungsbeschluss sind viel schwieriger zu akzeptieren. Auch der unentgeltliche Rechtsschutz trägt dazu bei, dass das Verfahren als fair eingeschätzt wird. Diejenigen, die bleiben können, werden schneller integriert. Für die geplanten Bundeszentren werden in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden geeignete Standorte gesucht. Dies macht zwangsweise Enteignungen unwahrscheinlich. Da es sich um einen Bedarf an Grossanlagen handelt, werden private Wohneigentümer kaum betroffen sein. Einspruchsrechte bleiben gewahrt.

  

EVP Ostermundigen: Der Vorstand