Vorlage der Gemeinde

JA zur Gesamt­pla­nung Kin­der­gär­ten: Geneh­mi­gung eines Rah­men­kre­dits

Die beste­hen­den Kin­der­gär­ten in Oster­mun­di­gen sind in einem schlech­ten bau­li­chen Zustand. Des­halb müs­sen neun Kin­der­gär­ten abge­bro­chen und neu gebaut wer­den. Wegen der Zunahme der Schü­ler­zah­len ist auch ein Neu­bau für einen Dop­pel­kin­der­gar­ten an der Mit­tel­dorf­strasse not­wen­dig. Die beste­hen­den bei­den Kin­der­gär­ten an der Alpen­strasse figu­rie­ren beim Kan­ton als «schüt­zens­wer­tes Bau­denk­mal» und kön­nen des­halb nicht abge­bro­chen wer­den. Sie wer­den saniert und durch einen Zwi­schen­bau ergänzt. Damit nicht für jeden Stand­ort ein eige­nes Pro­jekt aus­ge­ar­bei­tet wer­den musste, wurde ein anspre­chen­der Modul­bau aus Holz ent­wi­ckelt, wel­cher über­all passt. Dadurch kön­nen Kos­ten gespart wer­den. Dies auch des­halb, weil die Sanie­rung der vie­len Kin­der­gär­ten teu­rer zu ste­hen käme als die Neubauten.

Bund

JA zum Bun­des­be­schluss über die erleich­terte Ein­bür­ge­rung von Per­so­nen der drit­ten Aus­län­der­ge­ne­ra­tion

Ziel der Ver­fas­sungs­än­de­rung: Junge Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der, deren Fami­lien seit Gene­ra­tio­nen in der Schweiz leben und die hier gut inte­griert sind, sol­len sich leich­ter ein­bür­gern las­sen können. Das Staats­se­kre­ta­riat für Migra­tion erwähnt auf sei­ner Web­site: „Wenn Sie wäh­rend des Ver­fah­rens zügeln, kann dies die Ein­bür­ge­rung ernst­haft gefähr­den (da das Ver­fah­ren in jeder Gemeinde anders ver­läuft).“ Die­ses Pro­blem ergibt sich bei der ordent­li­chen Ein­bür­ge­rung, die bis heute auch für Ausländer/​innen der drit­ten Gene­ra­tion ange­wandt wird. Es darf unse­res Erach­tens nicht sein, dass man einer­seits von den jun­gen Leu­ten Fle­xi­bi­li­tät ver­langt, z. B. in Bezug auf die Stel­len­su­che, und ihnen ande­rer­seits sol­che Wohn­sitz­hür­den in den Weg stellt. Die Ein­bür­ge­rung für Ausländer/​innen der drit­ten Gene­ra­tion bringt zeit­li­che, admi­nis­tra­tive und finan­zi­elle Erleich­te­run­gen. Sie muss jedoch wei­ter­hin bean­tragt wer­den und zwar vor dem 25. Lebens­jahr, damit ein Mili­tär­dienst nicht umge­hen wer­den kann. Die Inte­gra­ti­ons­kri­te­rien blei­ben unver­än­dert, und die neue Ver­fas­sungs­be­stim­mung bie­tet keine Grund­lage für eine spä­tere Ein­füh­rung einer auto­ma­ti­schen Einbürgerung.

JA zum Bun­des­be­schluss über die Schaf­fung eines Fonds für die Natio­nal­stras­sen und den Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr

Mit den Mit­teln aus dem Fonds (NAF) sol­len Eng­pässe auf den Natio­nal­stras­sen besei­tigt, Betrieb und Unter­halt gesi­chert und Agglo­me­ra­ti­ons­pro­jekte mit­fi­nan­ziert wer­den. Städte und Agglo­me­ra­tio­nen kön­nen von ihren mas­si­ven Ver­kehrs­pro­ble­men ent­las­tet werden. Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren zeich­nen sich durch lange Pla­nungs– und Bau­zei­ten und hohe Inves­ti­ti­ons­sum­men aus. Mit dem NAF kön­nen Reser­ven gebil­det wer­den, um Aus­ga­ben­schwan­kun­gen abzu­fe­dern. Zwi­schen den ver­schie­de­nen Aus­ga­ben­pos­ten besteht Durch­läs­sig­keit, sodass frei wer­dende Mit­tel — etwa als Folge von Pro­jekt­ver­zö­ge­run­gen – in andere, reife Pro­jekte inves­tiert wer­den können.

NEIN zur Unter­neh­mens­steu­er­re­form­ge­setz III

Durch die Reform soll die Besteue­rung von Hol­ding– und Ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten inter­na­tio­na­len Stan­dards ange­passt wer­den. Die alten Steuer-​Schlupflöcher wer­den dadurch zwar gestopft, gleich­zei­tig ent­ste­hen jedoch neue. Es ist des­halb mög­lich, dass die Schweiz bald wie­der unter inter­na­tio­na­len Druck gerät und das Steu­er­sys­tem anpas­sen muss. Ob die Reform für KMU von Vor­teil wäre, ist frag­lich. Die Gefahr, dass wich­tige Zulie­fe­rer die Schweiz ver­las­sen könn­ten, erach­ten wir als gering, denn die Attrak­ti­vi­tät des Stand­orts Schweiz hängt nicht nur von Steu­er­vor­tei­len ab, son­dern basiert auch auf der Sicher­heit und der Sta­bi­li­tät unse­res poli­ti­schen Systems. Die Kos­ten die­ser Reform wer­den für Bund, Kan­tone und Gemein­den auf mind. 2,7 Mrd. ins­ge­samt geschätzt. Genau kann man sie nicht vor­aus­se­hen, sie könn­ten ein Mehr­fa­ches betra­gen. Die Unter­neh­men und Aktio­näre, die durch die Steu­er­er­spar­nisse pro­fi­tie­ren, kom­men nicht für die Steu­er­aus­fälle auf. Diese müs­sen Bürger/​innen durch höhere Steu­ern, stei­gende Gebüh­ren und Prä­mien sowie star­ken Leis­tungs­ab­bau finanzieren. Mit einem Nein kann eine neue, ethisch ver­tret­bare Steu­er­re­form recht­zei­tig auf­ge­gleist werden. Der Vor­stand Siehe auch: www​.evp​-oster​mun​di​gen​.ch, www​.evp​pev​.ch und www​.evp​-be​.ch