Gemeinde

JA       zur Sanie­rung der beruf­li­chen Vor­sorge des Gemein­de­per­so­nals - Kre­dit­be­schluss für die Sanie­rung PVS B-I-O mit Pri­mat­wech­sel ab 1. Januar 2017  

Die Vor­lage wurde in zahl­rei­chen zähen Ver­hand­lun­gen in den letz­ten ein­ein­halb Jah­ren erar­bei­tet unter Berück­sich­ti­gung aller Vor­ga­ben und Bedürf­nisse. Sie ist kei­nes­wegs ein Schnell­schuss, son­dern eine aus­ge­wo­gene Ant­wort auf das Pen­si­ons­kas­sen­de­ba­kel, unter dem lei­der alle Betei­lig­ten zu lei­den haben.

Wei­tere Ein­bus­sen kön­nen dem Gemein­de­per­so­nal nicht zuge­mu­tet wer­den. Unsere Gemeinde kann es sich nicht leis­ten, noch mehr ein­satz­freu­dige, treue Mitarbeiter/innen zu ver­lie­ren. Es gab bereits Kün­di­gun­gen auf­grund der unsi­che­ren Situa­tion, einige Auf­ga­ben muss­ten aus­ge­la­gert wer­den.

Siehe auch Publi­ka­tio­nen des über­par­tei­li­chen Komi­tees «Sanie­rung der Pen­si­ons­kasse jetzt! JA zum Par­la­ments­be­schluss» in der Ban­ti­ger Post und in der Tages­presse!

Kan­ton

NEIN       zur „Spi­tal­stand­ort­in­itia­tive“ (Geset­zes­in­itia­tive)

Die Initia­tive for­dert für die gesamte Bevöl­ke­rung des Kan­tons Bern eine aus­rei­chende, qua­li­ta­tiv gute und bezahl­bare Spi­tal­grund­ver­sor­gung. Sie schreibt defi­ni­tive Leis­tungs­pa­kete vor, die min­des­tens für die nächs­ten acht Jahre gel­ten sol­len.

Die EVP unter­stützt die Ziele der Initia­tive, fin­det jedoch, dass sie mit ihr nicht erreicht wer­den kön­nen. Es macht kei­nen Sinn, unab­hän­gig der Nach­frage über­all alles anzu­bie­ten. Nicht nur die Wirt­schaft­lich­keit, son­dern auch die Qua­li­tät wür­den dar­un­ter lei­den. Die Spi­tä­ler müs­sen fle­xi­bel han­deln kön­nen, um auf neue Ent­wick­lun­gen im Gesund­heits­sek­tor rea­gie­ren zu kön­nen.

Die Initia­tive birgt zudem ein gros­ses finan­zi­el­les Risiko für den Kan­ton. Soll­ten die gefor­der­ten Dienste die Bestim­mun­gen des Bun­des über­tref­fen, müsste der Kan­ton die Kos­ten über­neh­men, da in die­sen Fäl­len eine Betei­li­gung der Kran­ken­kas­sen weg­fällt.

Bund

JA       zur Eid­ge­nös­si­sche Volks­in­itia­tive 'Für den geord­ne­ten Aus­stieg aus der Atom­en­er­gie (Atom­aus­stiegs­in­itia­tive)'

Die radio­ak­ti­ven Abfälle meh­ren sich ste­tig, und nie­mand weiss wohin damit. Dies muss unbe­dingt gestoppt wer­den, wir dür­fen die kom­men­den Gene­ra­tio­nen nicht noch mehr damit belas­ten.

Auch die den Betrieb betref­fen­den Sicher­heits­be­den­ken gebie­ten eine Abschal­tung unse­rer AKWs. Wir kön­nen uns nicht auf die Ein­sicht der AKW-Betreiber ver­las­sen. Beznau-Besitzerin Axpo bestrei­tet neu­er­dings die Gül­tig­keit wich­ti­ger Sicher­heits­be­stim­mun­gen in einem Rechts­ver­fah­ren. Selbst bür­ger­li­che Poli­ti­ker begin­nen an der Bereit­schaft der AKW-Betreiber zu zwei­feln, alles für die Sicher­heit ihrer Werke zu tun.

Das Not­fall­schutz­kon­zept des Bun­des, das die Eva­ku­ie­rung der Bevöl­ke­rung bei einem AKW-Unfall regelt, ist bei wei­tem noch nicht umge­setzt. Der Kan­ton Bern will die Auf­ga­ben sogar nur par­ti­ell erfül­len. Ein­woh­ner aus der Alarm­zone 1 wür­den in Schwar­zen­burg ein­quar­tiert. Diese Gemeinde liegt jedoch eben­falls in einer AKW-Alarmzone (Zone 2).

Die Ener­gie­stra­te­gie 2050 sieht keine ver­bind­li­chen Aus­stiegs­da­ten vor. Diese sind jedoch wich­tig für die Pla­nungs­si­cher­heit, d.h. für die Inves­ti­tio­nen in erneu­er­bare Ener­gien und Effi­zi­enz­mass­nah­men. Zudem wurde zur Ener­gie­stra­te­gie 2050 bereits das Refe­ren­dum ergrif­fen. Sollte die Stra­te­gie von den Stimm­be­rech­tig­ten abge­lehnt wer­den, stün­den wir vor einem Scher­ben­hau­fen.

Die Initia­tive ver­langt eine Aus­füh­rungs­ge­setz­ge­bung mit den Schwer­punk­ten: Ener­gie­ef­fi­zi­enz, För­de­rung von erneu­er­ba­ren Ener­gien und Ener­gie­spar­mass­nah­men. Damit soll ein Ersatz durch impor­tier­ten Strom aus Koh­le­kraft­wer­ken ver­hin­dert wer­den.

 

EVP Oster­mun­di­gen, Vor­stand und Frak­tion