Bund

Volks­in­itia­tive «Zer­sie­de­lung stop­pen - für eine nach­hal­tige Sied­lungs­ent­wick­lung»         JA

Fast ein Qua­drat­me­ter Grün­flä­che geht in unse­rem Land pro Sekunde ver­lo­ren. Es ist höchste Zeit, diese ver­hee­rende Ent­wick­lung zu stop­pen. Ein­mal durch Bau­ten und Park­plätze ver­sie­gel­ter Boden bleibt nor­ma­ler­weise ver­sie­gelt, auch wenn die Gebäude nicht mehr genutzt wer­den (Bsp. leer ste­hende Büro­ge­bäude samt Umschwung). Es ist des­halb höchste Zeit, dass wir mit den ver­blei­ben­den Grün­flä­chen sorg­fäl­ti­ger umge­hen. Es liegt in unse­rer Ver­ant­wor­tung, künf­ti­gen Gene­ra­tio­nen eine lebens­werte Umwelt zu hin­ter­las­sen.

Natur­nahe Land­schaf­ten sind das Aus­hän­ge­schild der Schweiz für den Tou­ris­mus, der eine bedeu­tende Ein­nah­me­quelle unse­rer Wirt­schaft dar­stellt. Ebenso wich­tig ist der Kul­tur­lan­der­halt für unsere Land­wirt­schaft. Durch die Annahme der Initia­tive wird der Druck auf eine effi­zi­ente Nut­zung des vor­han­de­nen Bau­lands erhöht und eine wei­tere unheil­volle Ver­sie­ge­lung kost­ba­ren Bodens gestoppt.

Nach dem neuen Raum­pla­nungs­ge­setz (RPG) des Bun­des müs­sen über­di­men­sio­nierte Bau­zo­nen redu­ziert wer­den. Das ist ein ein­ma­li­ger Pro­zess, damit die Kan­tone über gleich lange Spiesse ver­fü­gen. Danach sieht das RPG aber wie­der kon­ti­nu­ier­lich wach­sende Bau­zo­nen vor. Dies will die Zer­sie­de­lungs­in­itia­tive ver­hin­dern.

 

Kan­ton

Ände­rung des Kan­to­na­len Ener­gie­ge­set­zes                           JA

Am 21. Mai 2017 haben die Schwei­zer Stimm­be­rech­tig­ten das neue eid­ge­nös­si­sche Ener­gie­ge­setz ange­nom­men. Ziel ist es, Ener­gie zu spa­ren und ein­hei­mi­sche Ener­gien zu stär­ken. Die Teil­re­vi­sion des Ber­ni­schen Ener­gie­ge­set­zes ist eine sinn­volle Anpas­sung an die neuen Kli­ma­ziele und die heu­ti­gen tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten.                                                           

Rund 40% des Gesamt­en­er­gie­ver­brauchs ent­fal­len auf den Gebäu­de­be­reich, ebenso rund ein Drit­tel des CO2-Aus­stos­ses. Es braucht des­halb grif­fige Rege­lun­gen und Stan­dards, um den Anteil an fos­si­len Ener­gie­trä­gern bei den Gebäu­den spür­bar zu ver­min­dern und erneu­er­bare Ener­gien effi­zi­ent zu för­dern.

Das revi­dierte Ener­gie­ge­setz ist kli­ma­po­li­tisch wich­tig, berück­sich­tigt die tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lun­gen und trägt mit dem Aus­bau der erneu­er­ba­ren Strom­pro­duk­tion dazu bei, einen Teil des feh­len­den Stroms nach der Ära Müh­le­berg zu erset­zen.

 

Poli­zei­ge­setz                     JA

Mit dem Poli­zei­ge­setz soll die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Gemein­den und Kan­tons­po­li­zei  opti­miert, der admi­nis­tra­tive Auf­wand der Poli­zei ver­rin­gert und die Pla­nungs­si­cher­heit erhöht wer­den. Die Kos­ten wer­den pau­scha­li­siert und von allen Gemein­den nach ihrer Bevöl­ke­rungs­zahl über­nom­men.

Bei unbe­wil­lig­ten Demons­tra­tio­nen oder wenn grob­fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich gegen die Bewil­li­gungs­auf­la­gen ver­stos­sen wird, kön­nen die Gemein­den neu Ver­an­stal­ter von Demons­tra­tio­nen oder gewalt­aus­übende Per­so­nen zur Kasse bit­ten. Die Gemein­den ermes­sen dabei sel­ber, ob sie die Kos­ten den Orga­ni­sa­tio­nen tat­säch­lich auf­bür­den wol­len. Damit kann das Gesetz sach­ge­recht in jedem Ein­zel­fall ange­wandt wer­den.

Gemein­den, die an bestimm­ten Orten ein Sicher­heits­pro­blem haben (an Bahn­hö­fen, Grill­plät­zen etc.), kön­nen mit der Poli­zei einen Brenn­punkt­ver­trag abschlies­sen.

Zur Kri­tik an der Weg­wei­sungs­mög­lich­keit von Fah­ren­den: Fah­rende kön­nen nur schrift­lich und mit einer Frist von 24 Stun­den weg­ge­wie­sen wer­den. Fer­ner kann die Poli­zei ein Gelände nur räu­men, sofern genü­gend Tran­sit­plätze zur Ver­fü­gung ste­hen.

 

Der Vorstand