Bund

Steuerreform/AHV (STAF)         JA

Es mehren sich unilaterale wie auch international koordinierte Massnahmen, die darauf abzielen, steuerlich attraktive Länder zu schwächen. Die Schweiz muss tätig werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber konkurrierenden Ländern zu behaupten.

Die Anpassung schafft gleich lange Spiesse für alle juristischen Personen, namentlich auch für kleinere und mittelständische Firmen (KMU), die bisher im Vergleich mit  ausländischen Unternehmen in der Schweiz benachteiligt waren. 

Eine erfolgreiche Umsetzung der Steuerreform ist unerlässlich, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die steuerliche Attraktivität zu wahren. Ebenso ist die zusätzliche Finanzierung der AHV dringend nötig.

Wer glaubt, bei einer Ablehnung der Vorlage käme etwas Besseres nach, verkennt die Tatsache, dass es fast an ein Wunder grenzt, dass dieser hart errungene Kompromiss schliesslich zustande gekommen ist.

 

EU-Waffenrichtlinie             JA

Dank einer Ausnahmeregelung mit der EU, wird der traditionelle Waffenbesitz und das Schiesswesen in der Schweiz nicht in Frage gestellt.

Wir können es uns nicht leisten, das Schengen/Dublin-Abkommen zu gefährden. Der von einem IS-Kommandanten im Januar geplante Anschlag auf ein Öllager am Basler Rheinhafen zeigt dies deutlich. Wir brauchen den Zugang zu der für die Sicherheit unseres Landes wichtigen internationalen Verbrechensbekämpfung unbedingt.

 

Kanton

Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe       

Beide Varianten haben zum Ziel, möglichst viele Sozialhilfebeziehende wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern, einerseits durch Anreize, andererseits durch Sanktionsmassnahmen. Fördern und fordern ist die Devise. Der Volksvorschlag verzichtet auf generelle Kürzungen zulasten der Schwächsten unserer Gesellschaft und setzt Kürzungen nur als Sanktionsmassnahme ein.

Übrigens muss bezogene Sozialhilfe grundsätzlich zurückerstattet werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen wesentlich verbessern.                        

1. Vorlage des Grossen Rates          NEIN

Generelle Kürzungen der Sozialhilfe schaffen keine zusätzlichen Stellen, sie treffen jedoch viele auf finanzielle Unterstützung Angewiesene hart. Betroffen wären trotz Ausnahmeregelung auch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, welche rund einen Drittel aller Sozialhilfebeziehenden ausmachen sowie ältere Personen oder solche mit gesundheitlichen Problemen. Generelle Kürzungen verfehlen die Ziele der Gesetzesänderung. Kürzungen machen nur dort Sinn, wo sie als Sanktionen für Fehlverhalten eingesetzt werden, was bereits nach bisherigem Recht möglich ist.

Die Ansätze für den Grundbedarf würden bei Annahme dieser Vorlage im Kanton Bern unter diejenigen der SKOS-Richtlinien fallen, welche durch einen nationalen Konsens festgelegt wurden. Bern würde somit zulasten der Schwächsten unserer Gesellschaft einen folgenreichen Kürzungswettbewerb zwischen den Kantonen initiieren.

2. Volksvorschlag                                JA

Der Volksvorschlag erstrebt eine nachhaltige Wirkung. Indem man Stellensuchende zu einer gezielten Weiterbildung verpflichten kann, werden ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle und die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe erhöht. Denjenigen, die nicht gewillt sind, zumutbare Eigenverantwortung zu übernehmen und sich entsprechend für eine Verbesserung ihrer Lage einzusetzen, wird die Sozialhilfe gekürzt.

Allerdings haben Personen, die nach dem Erreichen des 55. Altersjahres arbeitslos werden, trotz guter Bildung und jahrelanger Erfahrung oft kaum Chancen, eine neue Anstellung zu finden. Wenn sie deshalb ausgesteuert werden, sollen sie durch Sozialhilfebeiträge nach den Ansätzen der Ergänzungsleistungen (EL) Unterstützung erhalten. Damit wird der Altersarmut vorgebeugt.

Trotz anfänglich höherer Kosten schätzen wir das Sparpotential mit den Massnahmen des Volksvorschlags langfristig höher ein als mit der Vorlage des Grossen Rates.

 

Stichfrage:              Volksvorschlag ankreuzen