Bund

 

Volks­in­itia­tive «Mehr bezahl­bare Woh­nun­gen»              NEIN

Die Initia­tive trägt den regio­na­len Unter­schie­den nicht genü­gend Rech­nung. Mit dem Gegen­vor­schlag, der durch eine Ableh­nung der Initia­tive auto­ma­tisch in Kraft gesetzt wird, kön­nen Steu­er­gel­der dort ver­wen­det wer­den, wo es Sinn macht. Der bereits beste­hende Fonds zur Wohn­bau­för­de­rung soll um 250 Mio. Fran­ken auf­ge­stockt wer­den. Damit wird eine zusätz­li­che, teure Admi­nis­tra­tion, wie sie die Initia­tive erfor­dern würde, ver­hin­dert, das Geld kommt dem bewähr­ten genos­sen­schaft­li­chen Woh­nungs­bau zugute.   

 

Ver­bot der Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund der

sexu­el­len Ori­en­tie­rung                                                   Stimm­frei­gabe

Lei­der besteht kein Zwei­fel daran, dass immer noch Men­schen auf­grund ihrer sexu­el­len Ori­en­tie­rung in der Öffent­lich­keit her­ab­ge­wür­digt wer­den. Das soll und darf nicht tole­riert wer­den. Jede/r Ein­zelne von uns steht in der Ver­ant­wor­tung.                                                                                                                                            

Gegner/innen der Erwei­te­rung der Straf­norm sind der Mei­nung, das beste­hende Gesetz biete bereits heute für alle genü­gend Schutz gegen jeg­li­che Art von Dis­kri­mi­nie­rung. Sie befürch­ten Rechts­un­si­cher­hei­ten in Bezug auf die freie Mei­nungs­äus­se­rung.

Befürworter/innen sind der Ansicht, dass die bis­he­rige Straf­norm Grup­pen nicht genü­gend schützt. Sie sind über­zeugt, dass auch das erwei­terte Gesetz restrik­tiv ange­wandt würde und das respekt­volle kon­tro­verse Dis­ku­tie­ren in der Öffent­lich­keit zuliesse.

 

Kan­ton

 

Kan­tons­wech­sel der Gemeinde Cla­va­ley­res                JA

Die Gemeinde Cla­va­ley­res, eine Ber­ner Exklave mit knapp 50 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern, bemüht sich seit län­ge­rer Zeit um eine Fusion, da das Funk­tio­nie­ren der Ver­wal­tung lang­fris­tig nicht sicher­ge­stellt ist. Nach­dem im Kan­ton Bern keine Fusion mög­lich wurde, ergab sich die prag­ma­ti­sche Lösung mit der Gemeinde Mur­ten im Kan­ton Frei­burg.

    

  

Tran­sit­platz Wile­rol­ti­gen                  JA

Im Jahr 2003 bestä­tigte das Bun­des­ge­richt, dass für Fah­rende ent­spre­chende Lebens­räume zur Ver­fü­gung gestellt wer­den sol­len.

Nach wie vor gibt es aber im Kan­ton Bern kei­nen defi­ni­ti­ven Tran­sit­platz für aus­län­di­sche Fah­rende, was bewirkt, dass diese ille­gal auf öffent­li­chem und pri­va­tem Grund Halt machen. Weg­wei­sun­gen kön­nen aber nur dann vor­ge­nom­men wer­den, wenn es einen alter­na­ti­ven Stand­ort gibt. Nötige Inter­ven­tio­nen der Poli­zei wer­den durch einen offi­zi­el­len Tran­sit­platz deut­lich erleich­tert und ein geord­ne­ter Betrieb eher gewähr­leis­tet.

Der Tran­sit­platz Wile­rol­ti­gen ist nur über die Auto­bahn erschlos­sen und liegt rund einen Kilo­me­ter vom Dorf ent­fernt.

 

 Der Vor­stand