Bund

Allgemeines zur Trinkwasser- sowie zur Pestizid-Initiative

Abstimmungsbotschaft zur Trinkwasser-Initiative Seite 24: "Zugleich würde bei unverändertem Konsum aber die Umweltbelastung ins Ausland verlagert..." Das ist ja gerade der Punkt: Es ist Zeit, das Konsumverhalten zu verändern Richtung umweltfreundlicher produzierter und gesünderer Lebensmittel. Wird der Mehrwert dieser Nahrungsmittel erfahren und geschätzt, werden sie sorgsamer behandelt und landen seltener im Abfall. Geht der Fleischkonsum zurück - den Trend gibt es bereits -, wird der Tierbestand verkleinert. Dadurch werden landwirtschaftliche Nutzflächen frei, die effizienter genutzt werden können als durch die Fleischproduktion. Die Annahme der Initiativen führt deshalb nicht zwingend zu einer Verteuerung der Lebensmittel. Zudem machen die Kosten für Ernährung heute nur noch ca. 7 % eines durchschnittlichen Haushaltbudgets aus. Von Armut betroffenen Personen ist nicht damit geholfen, dass man ihnen den Zugang zu einer gesunden Ernährung vorenthält. 

JA zur Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung     

Sauberes Trinkwasser ist absolut lebensnotwendig und deshalb eines unserer kostbarsten Güter. Wir können es uns nicht leisten, dass es durch Antibiotika und Pestizide verunreinigt und damit unsere Gesundheit und diejenige nachfolgender Generationen geschädigt wird.

JA zur Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" 

Durch das Verbot synthetischer Pestizide entstehen Anreize für den Einsatz natürlicher Mittel in der Schädlingsbekämpfung und deren Weiter- und Neuentwicklung durch die Forschung. Eine Übergangszeit von zehn Jahren ermöglicht es, die Praktiken in der Landwirtschaft anzupassen.

 JA zum Covid-19-Gesetz 

National- und Ständerat haben das Gesetz wuchtig angenommen. Es ist noch bis zum 31.12.21 gültig. Lehnen wir es ab, bleibt es nur noch bis zum 25.09.21 in Kraft. Die gesetzliche Grundlage für die zahlreichen Unterstützungs-leistungen, die Bundesrat und Parlament zur Entlastung der in Not geratenen Menschen und hart getroffenen Betrieben beschlossen hat, würde wegfallen.

Massnahmen, wie z. B. die Schliessung von Restaurants und Läden oder das Verbot von Grossanlässen wären hingegen weiterhin möglich. Sie fallen unter das Epidemiengesetz. Auch die Impfung ist nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes.

JA zum CO2-Gesetz 

Mit dem Gesetz wird klimafreundliches Verhalten belohnt, Innovation und Investition in erneuerbare Energie werden gefördert. Es schafft damit Arbeitsplätze und eine gesündere Umwelt.

Das Klimaziel - Halbierung des Treibhausgas-Ausstosses von 1990 per 2030 -kann mit den bisherigen Massnahmen nicht erreicht werden. Zusätzlich notwendige Regelungen hinauszuschieben, wäre verheerend. Der Klimawandel schreitet stetig fort und wird nicht durch Abwarten aufgehalten. Eines Tages ist es zu spät für Reaktionen.

Nein zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Die Delegierten der EVP Schweiz haben mit 59 Ja zu 30 Nein bei 11 Enthaltungen die JA-Parole beschlossen. Der Vorstand der Ortspartei Ostermundigen vertritt mehrheitlich ein Nein aus folgenden Gründen:

Das PMT-Gesetz definiert terroristische Aktivität als: «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.»

Wir verneinen keinesfalls die terroristische Gefahr, die auch die Schweiz betrifft. Ja, es braucht griffigere Instrumente, die auch präventiv wirken. Unsere Bedenken sind grundrechtlicher Natur. Massnahmen des PMT können auf den reinen Verdacht hin angeordnet werden, dass jemand in Zukunft einen Terrorakt planen oder ausführen wird. Niemand wird beweisen können, was er oder sie künftig tun oder unterlassen wird. Wird eine Person zu Unrecht verdächtigt, könnte gerade dies zu ihrer Radikalisierung führen. Eine Rufschädigung ist schnell passiert und kann nur schlecht wieder gutgemacht werden.

Das Gesetz untergräbt die Gewaltentrennung. Es darf nicht sein, dass die Polizei Massnahmen anordnen kann ohne die gleichzeitige Überprüfung der Verhältnismässigkeit durch die Justiz. (Von den vorgesehenen Massnahmen muss lediglich der Hausarrest von einem Gericht bewilligt werden.) Viele vertrauen darauf, dass die Bundespolizei die Macht nicht missbrauchen würde. Wir meinen, Kontrolle muss sein.