Bund

Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern (99%-Initiative)          JA      

Heute sind Kapitaleinkommen auf diverse Arten privilegiert. Dividenden werden z. B. nur zu 50 - 70 Prozent besteuert, Löhne dagegen zu 100 Prozent. Die meisten Menschen arbeiten für ihr Einkommen. Es gibt aber einige wenige, die nicht auf ein Erwerbseinkommen angewiesen sind, sondern so viel Kapital besitzen, dass dieses «für sie selbst arbeitet». Dies geschieht durch Zinsen auf Krediten, Wertsteigerungen bei Immobilien oder Dividenden. Die 99%-Initiative sorgt dafür, dass die Privilegien, von denen vor allem Reiche profitieren, zurückgebunden werden. Sie führt zu einer gerechteren Besteuerung und entlastet Personen mit tiefen und mittleren Arbeitseinkommen.

Für die Umsetzung auf Gesetzesebene ist das Parlament zuständig. Die Höhe des Betrags, ab welchem das Kapitaleinkommen stärker besteuert werden soll, muss durch das Parlament im Gesetz festgelegt werden.

 

Ehe für alle inklusive Samenspende                                                       NEIN

Unsachgemässe Zusammenführung unterschiedlicher Themen
Die Gesetzesvorlage ist eine unsachgemässe Zusammenführung der Fortpflanzungsmedizin mit der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Mit der Verknüpfung wird eine öffentliche Debatte über die Samenspende und deren Konsequenzen für die Kinder verunmöglicht.

Die Samenspende für lesbische Paare führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit.
Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter. Bei der Fremdsamenspende für lesbische Paare wird der Vater des Kindes bewusst gesetzlich abgeschirmt und von allen Rechten und Pflichten entbunden. Die Auswirkungen einer faktischen Vaterlosigkeit verbunden mit dem Umstand, dass das Kind die eigene biologische Identität erst bei Volljährigkeit erfahren darf (Art. 27 Fortpflanzungsmedizingesetz), sind für die Identitätsfindung der betroffenen Kinder mehr als problematisch. Dies wird jedoch bei Annahme dieser Vorlage zum gesetzlichen Regelfall. Es lohnt sich, einmal die Bestimmungen im FmedG zur Samenspende (Art. 18 bis 27)  (Link FmedG)  wie auch die Stellungnahme Nr. 32/2019 der Nationalen Ethikkommission zu diesem Thema (34 Seiten!)   (Link NEK) zu konsultieren. Diese Unterlagen sprechen Bände. 

Die Ausweitung der Samenspende ist verfassungswidrig (BV Art. 119):
Die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung dürfen gemäss Verfassung nur angewendet werden, wenn die Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders behoben werden kann. Unfruchtbarkeit ist ein von der WHO definierter medizinischer Begriff. Für lesbische Paare kann dieser nicht angewendet werden.

Siehe auch Argumentation auf www.evppev.ch

 

Kanton

Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)               JA

Dieser Sommer hat gezeigt, wie Umweltkatastrophen (Waldbrände, Überschwemmungen usw.) durch den Klimawandel in steigender Frequenz und in immer grösserem Ausmass zunehmen. Der Klimaschutzartikel will den Klimaschutz als vordringliche Aufgabe in der Kantonsverfassung verankern. Der Artikel enthält keine konkreten Massnahmen, aber schafft die notwendige Grundlage für eine dringende, eigentlich selbstverständliche aktive Klimapolitik.

Der Vorstand