Bund

 

Tierversuchsverbot (Volksinitiative)                                NEIN

Die Initiative fordert ein totales Verbot von Tierversuchen und geht damit zu weit. Selbst Tierschutzorganisationen lehnen sie ab.

Die Schweiz hat heute eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche. Bewilligungen werden nur dann erteilt, wenn der Nutzen für die Gesellschaft gross ist. Es gibt z. B. in der Krebs- und Demenzforschung oder in der Chirurgie oft keine Alternative zum Versuch am lebenden Organismus.

 

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»              JA

Das neue Tabakproduktegesetz geht zu wenig weit und lässt z. B. immer noch Werbung im Internet, in Gratiszeitungen und am Kiosk zu. Mit Annahme der Initiative soll Werbung für Tabakprodukte überall dort verboten werden, wo sie Kinder und Jugendliche erreicht. Denn wer bereits als Minderjährige/r mit Rauchen beginnt, hat ein grösseres Risiko einer langfristigen Abhängigkeit mit all ihren negativen gesundheitlichen Folgen.

 

Abschaffung der Stempelsteuer                               NEIN

Die Stempelsteuer betrifft den Finanzsektor, welcher gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben will die sogenannte Emissionsabgabe auf die Herausgabe von Wertpapieren (Aktien) ersatzlos streichen. Damit sollen erneut Unternehmen steuerlich entlastet werden und dem Staat entgehen jährliche Einnahmen von rund 250 Millionen Franken. Die Abschaffung der Stempelabgaben geht einher mit weiteren massiven steuerlichen Entlastungen für Unternehmen und Grosskonzerne, wogegen die meisten KMUs nicht davon profitieren würden.

 

Massnahmenpaket zugunsten der Medien                             JA

Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen Internetplattformen wie Google und Facebook.

Es ist klar zu beobachten, dass die rückläufigen Werbeeinnahmen der Printmedien ein Zeitungssterben verursachen und damit eine Abnahme der Meinungsvielfalt. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen leiden unter dem Rückgang der Werbeeinnahmen. Die Unterstützung soll sicherstellen, dass sich die Bevölkerung weiterhin in allen Landesteilen sowie allen Landessprachen über die schweizerischen und lokalen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themen informieren kann. Je vielfältiger die Berichterstattung, desto kleiner die Gefahr, dass die Meinungsbildung durch den Staat kontrolliert wird. Die Kontrolle erfolgt unserer Meinung nach durch die Konsumenten und Konsumentinnen.

 

 

Kanton

 

Revision der kantonalen Motorfahrzeugsteuer                  JA

Die Revision bezweckt eine ökologischere Motorfahrzeugsteuer. Schwere Personen- und Lieferwagen mit hohem Schadstoffausstoss sollen stärker besteuert werden. Die Höhe der Steuer liegt im Kanton Bern heute deutlich unter dem schweizerischen Mittelwert und soll auf diesen angehoben werden. Die jährlichen Mehreinnahmen von CHF 40 Mio. müssen vollständig mit Steuersenkungen bei den natürlichen Personen ausgeglichen werden.
 

Gemeinde

 

Kreditgenehmigung Gesamtplanung Schulanlage Mösli              JA

Der Ausführungskredit von CHF 9'882'000 wurde vom Grossen Gemeinderat am 28.10.21 genehmigt und soll nun auch von der Stimmbevölkerung abgesegnet werden. 

Gemäss der Schulraumplanung muss die Schulanlage Mösli um je zwei Kindergarten- und Tagesschuleinheiten erweitert werden. Ergänzt wird das Projekt u. a. mit einem neuen Allwetterplatz mit zwei Aussengeräteräumen, der Sanierung des Flachdachs auf dem Spezialtrakt inkl. einer grossflächigen Photovoltaikanlage und der Umgestaltung der Parkierung mit Anpassungen der Umgebungsanlage im Bereich der Schulpavillons. Ebenso gibt es eine Anpassung der Umgebungsanlage im Bereich des Schulpavillons, eine neue Schliessanlage und Erdbebenertüchtigung der bestehenden Gebäude. Die Schulanlage ist als schützenswertes Objekt im Inventar der Denkmalpflege enthalten, was die Gesamtplanung erheblich erschwert hat. Das Projekt soll Ende 2023 fertiggestellt sein.

 

Definitive Einführung der Betreuungsgutscheine                           JA

Die Eltern erhalten einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können. Der Gutschein vergünstigt die Betreuungskosten nach kantonalen Richtlinien.

 

Der Vorstand