Bund

 

Filmgesetz             Ja

Inländische private Fernsehsender sind verpflichtet, 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu investieren oder eine entsprechende Ersatzabgabe zu leisten. Heute werden Filme und Serien zunehmend auch auf internationalen Streaming-Plattformen im Internet angeboten. Im Sinne einer Gleichbehandlung sollen deshalb die Abgabebedingungen neu auch für Streamingdienste gelten. Diese Unterstützung stärkt die kulturelle Vielfalt des Angebots und ist für die Schweiz besonders wichtig, da die sprachregionalen Filmmärkte sehr klein sind.

 

Transplantationsgesetz                    Nein

Mit der Gesetzesänderung soll neu gelten, dass prinzipiell allen Personen, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Transplantation ihrer Organe widersprochen haben, nach ihrem Tod Organe entnommen werden können. Zwar können die Angehörigen noch Einspruch erheben, müssen jedoch den schwierigen Entscheid unter einem gewaltigen zeitlichen und psychischen Druck fällen.

Wir stellen nicht die Organspende infrage, sondern die Art und Weise, wie der Wille der potentiellen SpenderInnen neu interpretiert werden soll. Es ist unethisch, ein Schweigen gesetzlich als Zustimmung auszulegen. Für jeden medizinischen Eingriff ist die Zustimmung in der Schweiz zwingend. Ausgerechnet für die Organspende soll dieses Prinzip nicht gelten?

Wir erachten die sogenannte Erklärungslösung der Ethikkommission als den besseren Weg, um der Organknappheit entgegenzuwirken. Der Staat soll die Menschen in der Schweiz regelmässig dazu auffordern, sich mit der Frage der persönlichen Organspende auseinanderzusetzen und ihren Willen dazu zu erklären. Dies könnte u. a. bei der Erneuerung der ID oder des Fahrausweises geschehen. Die Aufklärung rund um die Thematik Organspende muss aktiver erfolgen als dies bis jetzt der Fall war.

 

Frontex (Agentur für Europäische Grenz- und Küstenwache)               Ja

Für den Schutz des Schengen-Raums, zu dem auch die Schweiz gehört, sind alle Mitgliedstaaten gemeinsam verantwortlich. Justiz- und Polizeibehörden dieser Länder arbeiten verstärkt zusammen. Frontex, an der sich die Schweiz seit 2011 beteiligt, unterstützt die Staaten dabei operativ, auch bei der Kontrolle der Migration.

Durch grosse Flüchtlingsbewegungen und die Zunahme der internationalen organisierten Kriminalität sind die Aufgaben der Frontex in den letzten Jahren immer anspruchsvoller geworden. Die heutigen finanziellen und personellen Mittel reichen nicht mehr aus. Bundesrat und Parlament sind sich einig, dass die Schweiz ihren Anteil am Ausbau von Frontex übernehmen soll. Ein Schutz von Europas Aussengrenzen schützt auch unsere Landesgrenzen.

Ein Rückzug der Schweiz aus der Beteiligung an Frontex würde dazu führen, dass die Schweiz sich in den entscheidenden Gremien nicht mehr für den Schutz der Grundrechte und der Menschenwürde einsetzen könnte, zum Beispiel für eine verbindliche Rechenschaftspflicht sowie effektive Kontrollen der Arbeit an den Grenzen.
 

Kanton

 

Änderung der Kantonsverfassung (Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen)                    Ja

Mit einem Volksvorschlag können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu gewissen Vorlagen des Grossen Rates einen konkreten Vorschlag einbringen und eine Volksabstimmung verlangen («konstruktives Referendum»). Dafür braucht es innert drei Monaten 10'000 gültige Unterschriften.

Wenn allerdings die Mehrheit des Grossen Rates einen Eventualantrag beschliesst, ist nach geltendem Recht kein Volksvorschlag möglich. In der Vergangenheit hat das Kantonsparlament den Eventualantrag wiederholt auch als taktisches Mittel eingesetzt, um Volksvorschläge auszuschliessen.

Neu soll der Volksvorschlag Vorrang erhalten: Wird ein Volksvorschlag eingereicht, fällt ein zuvor beschlossener Eventualantrag des Grossen Rates dahin.

 

Siehe auch Argumentation auf www.evppev.ch und www.evp-be.ch!

 

Der Vorstand