Beiträge an politische Parteien sind in der Steuererklärung abziehbar

Im Kanton Bern sind Parteispenden in der Steuererklärung bis zu einem Betrag von CHF 5'200 abzugsfähig (Formular 4 der Steuererklärung). Der Bund gewährt einen Abzug von höchstens CHF 10'100. Bei Ehepaaren können beide je einen Abzug bis zum Höchstbetrag vornehmen.