Abstimmung vom 15. Mai 2022

Der Vor­stand der EVP Oster­mun­di­gen schliesst sich den Paro­len an, die die Dele­gier­ten der schwei­ze­ri­schen EVP beschlos­sen haben. Die Emp­feh­lun­gen sind zu allen Abstim­mungs­the­men mit gros­sem Mehr zustande gekom­men.

 

Bund

 

Film­ge­setz             Ja

Inlän­di­sche pri­vate Fern­seh­sen­der sind ver­pflich­tet, 4 Pro­zent ihrer Brut­to­ein­nah­men in das Schwei­zer Film­schaf­fen zu inves­tie­ren oder eine ent­spre­chende Ersatz­ab­gabe zu leis­ten. Heute wer­den Filme und Serien zuneh­mend auch auf inter­na­tio­na­len Streaming-Plattformen im Inter­net ange­bo­ten. Im Sinne einer Gleich­be­hand­lung sol­len des­halb die Abga­be­be­din­gun­gen neu auch für Strea­ming­dienste gel­ten. Diese Unter­stüt­zung stärkt die kul­tu­relle Viel­falt des Ange­bots und ist für die Schweiz beson­ders wich­tig, da die sprach­re­gio­na­len Film­märkte sehr klein sind.

 

Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setz                    Nein

Mit der Geset­zes­än­de­rung soll neu gel­ten, dass prin­zi­pi­ell allen Per­so­nen, die zu Leb­zei­ten nicht aus­drück­lich einer Trans­plan­ta­tion ihrer Organe wider­spro­chen haben, nach ihrem Tod Organe ent­nom­men wer­den kön­nen. Zwar kön­nen die Ange­hö­ri­gen noch Ein­spruch erhe­ben, müs­sen jedoch den schwie­ri­gen Ent­scheid unter einem gewal­ti­gen zeit­li­chen und psy­chi­schen Druck fäl­len.

Wir stel­len nicht die Organ­spende infrage, son­dern die Art und Weise, wie der Wille der poten­ti­el­len Spen­de­rIn­nen neu inter­pre­tiert wer­den soll. Es ist unethisch, ein Schwei­gen gesetz­lich als Zustim­mung aus­zu­le­gen. Für jeden medi­zi­ni­schen Ein­griff ist die Zustim­mung in der Schweiz zwin­gend. Aus­ge­rech­net für die Organ­spende soll die­ses Prin­zip nicht gel­ten?

Wir erach­ten die soge­nannte Erklä­rungs­lö­sung der Ethik­kom­mis­sion als den bes­se­ren Weg, um der Organ­knapp­heit ent­ge­gen­zuwirken. Der Staat soll die Men­schen in der Schweiz regel­mäs­sig dazu auf­for­dern, sich mit der Frage der per­sön­li­chen Organ­spende aus­ein­an­der­zu­set­zen und ihren Wil­len dazu zu erklä­ren. Dies könnte u. a. bei der Erneue­rung der ID oder des Fahr­aus­wei­ses gesche­hen. Die Auf­klä­rung rund um die The­ma­tik Organ­spende muss akti­ver erfol­gen als dies bis jetzt der Fall war.

 

Fron­tex (Agen­tur für Euro­päi­sche Grenz- und Küs­ten­wa­che)               Ja

Für den Schutz des Schengen-Raums, zu dem auch die Schweiz gehört, sind alle Mit­glied­staa­ten gemein­sam ver­ant­wort­lich. Justiz- und Poli­zei­be­hör­den die­ser Län­der arbei­ten ver­stärkt zusam­men. Fron­tex, an der sich die Schweiz seit 2011 betei­ligt, unter­stützt die Staa­ten dabei ope­ra­tiv, auch bei der Kon­trolle der Migra­tion.

Durch grosse Flücht­lings­be­we­gun­gen und die Zunahme der inter­na­tio­na­len orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät sind die Auf­ga­ben der Fron­tex in den letz­ten Jah­ren immer anspruchs­vol­ler gewor­den. Die heu­ti­gen finan­zi­el­len und per­so­nel­len Mit­tel rei­chen nicht mehr aus. Bun­des­rat und Par­la­ment sind sich einig, dass die Schweiz ihren Anteil am Aus­bau von Fron­tex über­neh­men soll. Ein Schutz von Euro­pas Aus­sen­gren­zen schützt auch unsere Lan­des­gren­zen.

Ein Rück­zug der Schweiz aus der Betei­li­gung an Fron­tex würde dazu füh­ren, dass die Schweiz sich in den ent­schei­den­den Gre­mien nicht mehr für den Schutz der Grund­rechte und der Men­schen­würde ein­set­zen könnte, zum Bei­spiel für eine ver­bind­li­che Rechen­schafts­pflicht sowie effek­tive Kon­trol­len der Arbeit an den Gren­zen.
 

Kan­ton

 

Ände­rung der Kan­tons­ver­fas­sung (Volks­vor­schläge vor gross­rät­li­chen Even­tual­an­trä­gen)                    Ja

Mit einem Volks­vor­schlag kön­nen Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger zu gewis­sen Vor­la­gen des Gros­sen Rates einen kon­kre­ten Vor­schlag ein­brin­gen und eine Volks­ab­stim­mung ver­lan­gen («kon­struk­ti­ves Refe­ren­dum»). Dafür braucht es innert drei Mona­ten 10'000 gül­tige Unter­schrif­ten.

Wenn aller­dings die Mehr­heit des Gros­sen Rates einen Even­tual­an­trag beschliesst, ist nach gel­ten­dem Recht kein Volks­vor­schlag mög­lich. In der Ver­gan­gen­heit hat das Kan­tons­par­la­ment den Even­tual­an­trag wie­der­holt auch als tak­ti­sches Mit­tel ein­ge­setzt, um Volks­vor­schläge aus­zu­schlies­sen.

Neu soll der Volks­vor­schlag Vor­rang erhal­ten: Wird ein Volks­vor­schlag ein­ge­reicht, fällt ein zuvor beschlos­se­ner Even­tual­an­trag des Gros­sen Rates dahin.

 

Siehe auch Argu­men­ta­tion auf www.evppev.ch und www.evp-be.ch!

 

Der Vor­stand