Statuten vom 28. April 1997

(Ersetzen die Statuten der Gründungsversammlung vom 9. Juni 1983)

 

Die Statuten der EVP Ostermundigen regeln die Aufgaben der Haupt- und der Parteiversammlung sowie des Parteivorstandes, ebenso Fragen der Mitgliedschaft und der Finanzierung. Artikel 1 definiert den Zweck der EVP Ostermundigen: «Die Evangelische Volkspartei Ostermundigen ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich bei ihren Stellungnahmen zu den öffentlichen Angelegenheiten von den Grundsätzen des Evangeliums leiten lassen will. Sie ist Mitglied der Evangelischen Volkspartei des Kantons Bern und der Schweiz..»

PDF Statuten der EVP Ostermundigen